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Immobilien-Glossar
Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:
Begriff | Definition |
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provisionsfrei | Ist eine Immobilie provisionsfrei zu mieten, meint man damit, dass keine Provision - auch Courtage genannt - an den Immobilienmakler zu zahlen ist. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Mietobjekt direkt (ohne Makler) durch den Vermieter vermietet wird. In Deutschland wurde 2015 das Bestellerprinzip eingeführt: Derjenige, der den Makler engagiert (bestellt), muss auch die Provision bezahlen. In Österreich wurde das Bestellerprinzip 2023 eingeführt. |
Räumungsklage | Mittels Räumungsklage kann der Vermieter das Recht gerichtlich einfordern, sein Eigentum wieder jederzeit betreten und darüber verfügen zu können. Räumungsklagen können eingebracht werden, wenn zum Beispiel ein wichtiger Grund gemäß § 30 MRG vorliegt und der Mieter die Immobilie nicht fristgerecht räumt oder ohne gültigen Vertrag nutzt. Die Immobilie kann dann auf richterliche Anordnung geräumt werden. Wird ein gerichtlicher Räumungsvergleich geschlossen, kann unmittelbar danach die Räumungsexektion beantragt werden. |
Reihenhaus | Das Reihenhaus ist ein Gebäude, das aus mehreren, gleich ausschauenden Wohneinheiten besteht. Die Wohneinheiten werden entweder in gleicher Reihe angeordnet, oder in einer seitlich leicht versetzten Lage, um das Gesamtbild der Anlage aufzulockern. Beim Reihenhaus handelt es sich um Einfamilienhäuser, die an jeweils zwei Hausseiten miteinander verbunden sind. |
Richtwertmietzins | Der Richtwertmietzins hat den Kategoriemietzins abgelöst und ist seit 1.3.1994 in Österreich geltend für Neuvermietungen - ausgenommen Kategorie D Wohnen (Substandard). Der Richtwert ist derjenige Betrag, der für eine typische Mietwohnung (die mietrechtliche 'Normwohnung', die der Kategorie A-Wohnung bis 130 m2 entspricht) mit einem entsprechendem Zu-, oder Abschlag verlangt werden kann. Der Zu- oder Abschlag richtet sich nach der jeweiligen Ausstattung und Lage der Wohnung. Der Richtwert selbst ist in jedem Bundesland in Österreich anders und wird regelmäßig den Veränderungen des Verbraucherpreisindex nach angepasst. Weiterführende Informationen auch hier: |
Schlichter Maklervertrag | Beim schlichten Maklervertrag handelt es sich um einen nicht exklusiven Auftrag an einen Immobilienmakler, eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten oder zu verkaufen. Hierfür können auch mehrere Makler beauftragt werden. Deswegen ist der Makler auch nicht verplichtet, für den Auftraggeber (Bestandsabgeber) tätig zu werden. Der schlichte Maklervertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Wird der Vermittlungsauftrag exklusiv mit einem Makler abgeschlossen, handelt es sich um einen Alleinvermittlungsauftrag. In diese Fall muss der Makler für den Auftraggeber aktiv werden, da er (zeitlich befristet) der alleinige Auftragnehmer für den Vermieter bzw. Verkäufer ist. |