Richtwertmietzins

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Begriff Definition
Richtwertmietzins

Der Richtwertmietzins hat den Kategoriemietzins abgelöst und ist seit 1.3.1994 in Österreich geltend für Neuvermietungen - ausgenommen Kategorie D Wohnen (Substandard).

Der Richtwert ist derjenige Betrag, der für eine typische Mietwohnung (die mietrechtliche 'Normwohnung', die der Kategorie A-Wohnung bis 130 m2 entspricht) mit einem entsprechendem Zu-, oder Abschlag verlangt werden kann. Der Zu- oder Abschlag richtet sich nach der jeweiligen Ausstattung und Lage der Wohnung.

Der Richtwert selbst ist in jedem Bundesland in Österreich anders und wird regelmäßig den Veränderungen des Verbraucherpreisindex nach angepasst.

Weiterführende Informationen auch hier: 

Kategorie-Mietzins und Richtwert-Mietzins