Immobilien-Glossar

Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:

Suche nach Begriffen
Begriff Definition
Neubau

Prinzipiell handelt es sich bei jedem neu errichteten Gebäude um einen Neubau. Qualitativ unterscheidet sich ein Neubau von einem Altbau meist durch eine zeitgemäße Ausstattung sowie hohe Energieeffizienz. 

Nach dem österreichischen Mietrechtsgesetz gelten Gebäude mit einer Baubewilligung nach dem 30. Juni 1953 als Neubau. Alles davor ist Altbau.

Diese Regelung hat massive Auswirkung auf die mietvertragliche Gestaltungsmöglichkeit hinsichtlich Mietdauer, Miethöhe sowie Kündigungsmöglichkeiten. Mehr dazu auch unter 'Wann gilt das MRG?'

Nutzfläche

Was zur Nutzfläche zählt, ist in Österreich im Mietrechtsgesetz sowie Wohnungseigentumgesetz geregelt: Es zählt die gesamte Fläche eines Hauses zur Nutzfläche, abzüglich der Wände, Türdurchbrechnungen (für die Tür verwendete Bodenfläche), Durchreichen, Balkone, Terassen, Stiegen, Aufzüge, Heizungsraum o.ä.

Sehr wohl zählt aber eine Loggia sowie die Fläche unterhalb von Dachschrägen in der Wohnung zur Nutzfläche.