Stimmrecht
Begriff | Definition |
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Stimmrecht | Das Stimmrecht in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist das Recht eines jeden Wohnungseigentümers, an der Wohnungseigentümerversammlung teilzunehmen und dort Beschlüsse mitzubeschließen. Es trägt zur demokratischen Willensbildung und zum Interessenausgleich in der Eigentümergemeinschaft bei. Es ermöglicht den Eigentümern:
AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS IM WEG Das Stimmrecht ist in Deutschland an das sogenannte Kopfprinzip, Wertprinzip oder Objektprinzip gekoppelt, in Österreich an das Wertprinzip. Mehr dazu in unserem Blogbeitrag: Beschlussfassung im WEG |