Stimmrecht

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Begriff Definition
Stimmrecht

Das Stimmrecht in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist das Recht eines jeden Wohnungseigentümers, an der Wohnungseigentümerversammlung teilzunehmen und dort Beschlüsse mitzubeschließen. Es trägt zur demokratischen Willensbildung und zum Interessenausgleich in der Eigentümergemeinschaft bei. Es ermöglicht den Eigentümern:

  • Aktiv an Entscheidungen mitzuwirken
  • Die Verwaltung und Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums mitzugestalten
  • Ihre individuellen Interessen einzubringen und zu vertreten

 

AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS IM WEG

Das Stimmrecht ist in Deutschland an das sogenannte Kopfprinzip, Wertprinzip oder Objektprinzip gekoppelt, in Österreich an das Wertprinzip.

Mehr dazu in unserem Blogbeitrag: Beschlussfassung im WEG