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Immobilien-Glossar
Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:
Begriff | Definition |
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Angeld | Das Angeld wird im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 908 ABGB) geregelt und stellt eine Sicherung für die Vertragserfüllung dar. Tritt der Geber des Angeld vom Vertrag zurück, ist das Angeld zugunsten der anderen Vertragspartei verfallen. Tritt der Empfänger des Angeld vom Vertrag zurück, hat dieser die doppelte Summe des Angelds dem Angeldgeber zurück zu zahlen. Sollte das Angeld mehr als 10% der Gesamtsummer betragen, und wurde es nicht als Angeld bezeichnet, dann handelt es sich um eine Anzahlung, die bei einer Vertragsauflösung zurück zu zahlen ist. |
Arbeitgeber Empfehlungsschreiben | Das Arbeitgeber-Empfehlungsschreiben wird für die Wohnungssuche verwendet. Mittlerweile ist es bei einer Wohnungsbewerbung üblich, mittels Gehaltszettel der letzten (drei) Monate nachzuweisen, dass man als Mietkandidat über ein regelmäßiges uns ausreichendes Gehalt verfügt, um den Zahlungsverpflichtungen auch nachkommen zu können. Diese Gehaltszettel sagen aber noch nichts über die Jobsicherheit in der Zukunft aus. Deswegen kann man sich als Wohnungsbewerber von seinem Arbeitgeber bestätigen lassen, dass man in 'ungekündigter Stellung' ist. |
Atriumhaus | Ein Wohnhaus mit nur einem Geschoss, dass einen Innenhof umschließt. Der Innenhof ist das sogenannte Atrium. |
Basiszinssatz | Der Basiszinssatz ist ein wesentliches Berrechnungselement für die Verzugszinsen, welche fällig werden, sollte der Schuldner (Mieter, Käufer) mit einer Geldzahlung wie z.B. Mietzahlung in Verzug sein. Der Basiszinssatz als Bezugsgröße für die Verzugszinsen wird jährlich am 30. Juni und 31. Dezember neu festgelegt und kann auf der Seite der Österreichischen Nationalbank (OENB www.oenb.at) für Österreich abgerufen werden. |
Bassena | Eine Bassena war früher die Wasserentnahmestelle in Mietzinshäusern. Pro Stockwerk gab es eine Bassena, an der sich die Wohnparteien des Stockwerks Wasser für die Wohnung holen konnten, sofern es noch keine Wasserleitungen in der Wohnung gab. Die Bassena war auch beliebter Treffpunkt der Hausbewohner - ein bekannter Ausdruck ist 'Bassena-Tratsch' für Klatsch und Tratsch sowie Gerüchte, die untereinander am Gang bei der Bassena beim Wasserholen ausgetauscht wurden. |