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Wohnrecht
Begriff | Definition |
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Wohnrecht | Beim Wohnrecht handelt es sich um eine sogenannte 'Dienstbarkeit', oder auch 'Servitut' genannt. Das Wohnrecht wird vom Eigentümer einer Wohnung einer bestimmten Person eingeräumt. Diese Person darf die Wohnung zu Wohnzwecken nutzen, aber nicht vermieten (dies wäre dann auch ein 'Fruchtgenussrecht'). Das Wohnrecht kann in das Grundbuch eingetragen werden. Der Eigentümer der Wohnung hat für die Instandhaltung der Wohnung zu sorgen. |