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Vollmacht
Begriff | Definition |
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Vollmacht | Eine Vollmacht ist eine Erklärung, durch die ein Eigentümer einer anderen Person (bevollmächtigter Vertreter) das Recht einräumt, ihn in einer Eigentümerversammlung zu vertreten und in seinem Namen abzustimmen. Die Vollmacht des Eigentümers für die Teilnahme und Beschlussfassung bei Eigentümergemeinschaften ist ein wichtiges Instrument, das es einem Eigentümer ermöglicht, seine Interessen in einer Versammlung durch einen Dritten vertreten zu lassen. Arten der VollmachtBei einer Vollmacht unterscheidet man grundsätzlich zwischen einer Generalvollmacht und einer Spezialvollmacht. Beide Formen der Vollmacht haben unterschiedliche Anwendungsbereiche und Befugnisse. GeneralvollmachtEine Generalvollmacht erlaubt es dem Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber umfassend zu vertreten. Das bedeutet, der Vertreter kann in allen Angelegenheiten der Eigentümerversammlung auftreten, diskutieren und abstimmen. Eine Generalvollmacht eignet sich besonders, wenn der Vollmachtgeber dem Vertreter ein hohes Maß an Vertrauen entgegenbringt. Merkmale:
Beispiel: Ein Eigentümer beauftragt seinen Ehepartner oder einen Anwalt, ihn für alle Versammlungen eines Jahres in sämtlichen Fragen zu vertreten. SpezialvollmachtEine Spezialvollmacht (auch Einzelvollmacht genannt) beschränkt sich auf spezifische Angelegenheiten oder Tagesordnungspunkte. Der Bevollmächtigte darf nur in dem genau definierten Rahmen tätig werden, den der Vollmachtgeber vorgibt. Diese Form der Vollmacht wird häufig genutzt, wenn der Eigentümer nur für bestimmte Entscheidungen vertreten werden möchte. Merkmale:
Beispiel: Ein Eigentümer gibt einem Nachbarn die Vollmacht, nur bei der Abstimmung über die Dachsanierung in seinem Sinne zu stimmen. Erteilung der VollmachtDie Vollmacht sollte klare Angaben enthalten: Name des Vollmachtgebers, Name des Bevollmächtigten, Umfang der Vollmacht (allgemein oder spezifisch) sowie das Datum.
Eigentümerversammlung Vollmacht für EhepartnerBei der Vollmachtserteilung sollten die Regelungen der jeweiligen Hausordnung oder Gemeinschaftsordnung geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Vollmacht rechtskonform ist. In Deutschland und Österreich ist es üblich, dass Ehepartner gemeinsam Eigentümer einer Immobilie sind. Für die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung kann ein Ehepartner den anderen vertreten, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
Teilnahme an der VersammlungDer Bevollmächtigte kann an der Eigentümerversammlung teilnehmen, Fragen stellen und im Namen des Vollmachtgebers abstimmen. Es ist wichtig, dass die Vollmacht dem Versammlungsleiter vor Beginn der Sitzung vorgelegt wird, um die Vertretung zu legitimieren. Rechtsgrundlage
Umfang der Vollmacht
Widerruf der Vollmacht
Rechtswirkung
prop.ID hat mit vBeschluss ein Tool erstellt, mit dem Eigentümer eine Vollmacht digital ausstellen können. Zu diesem Tool gehören auch Abstimungsmöglichkeiten nach WEG, Umlaufbeschlüsse, eine 24/7 Beschlusssammlung, etc. Erfahren Sie hier mehr: Teilnahme an einer Eigentümerversammlung mittels Vollmacht mit vBeschluss
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