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Verjährung
Begriff | Definition |
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Verjährung | Wurde in einem Vertrag ein bestimmter Termin oder Frist festgesetzt, in dem zum Beispiel eine Option auf Kauf ausgeübt werden kann, und wird diese Option nicht innerhalb der Frist oder bis zum Termin nicht ausgeübt, dann gilt dieses Recht als verjährt. Das Recht auf Geltendmachung eines Anspruchs ist durch Zeitablauf verjährt. Auch wenn das Recht verjährt ist, erlischt es dadurch nicht gänzlich. Es kann aber gerichtlich nicht mehr durch Klage geltend gemacht werden. Zivilrechtlich gibt es eine allgemeine Verjährungsfrist (30 Jahre) sowie eine kurze Verjährungsfrist, die bereits nach 3 Jahren eintritt. |