Objektprinzip

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Begriff Definition
Objektprinzip

Das Objektprinzip ist eine Stimmrechtsform bei Eigentümerversammlungen. Jede Wohnungs- oder Teileigentumseinheit erhält eine Stimme, ungeachtet ihrer Größe. So kann in einer Liegenschaft mir 4 Wohnungen ein Besitzer von drei sehr kleinen Wohnungen seinen Nachbarn, der nur eine Wohnung hat, die aber größer als die drei kleinen Wohnungen zusammen ist, überstimmen.

Das Objektprinzip gilt nur, wenn es explizit in der Teilungserklärung festgeschrieben oder durch eine spätere Übereinkunft aller Eigentümer (ein Mehrheitsbeschluss reicht nicht aus) bestimmt wird.

Mehr zu den Abstimmungsprinzipien und Beschlussfassung im WEG

Synonyme: Abstimmungsprinzip