Neubau

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Begriff Definition
Neubau

Prinzipiell handelt es sich bei jedem neu errichteten Gebäude um einen Neubau. Qualitativ unterscheidet sich ein Neubau von einem Altbau meist durch eine zeitgemäße Ausstattung sowie hohe Energieeffizienz. 

Nach dem österreichischen Mietrechtsgesetz gelten Gebäude mit einer Baubewilligung nach dem 30. Juni 1953 als Neubau. Alles davor ist Altbau.

Diese Regelung hat massive Auswirkung auf die mietvertragliche Gestaltungsmöglichkeit hinsichtlich Mietdauer, Miethöhe sowie Kündigungsmöglichkeiten. Mehr dazu auch unter 'Wann gilt das MRG?'