Kopfprinzip

Suche nach Begriffen
Begriff Definition
Kopfprinzip

Das Kopfprinzip besagt, dass jeder Wohnungseigentümer unabhängig von der Größe seiner Wohnung eine Stimme hat. Dieses Prinzip stellt sicher, dass jeder Eigentümer gleichberechtigt an Entscheidungen mitwirken kann. Anwendung in: Deutschland

Das Kopfprinzip hat den Zweck, jedem Eigentümer eine gleichberechtigte Mitsprache zu gewährleisten, unabhängig von der Größe oder dem finanziellen Wert seiner Wohnung. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Eigentümer die gleichen Mitbestimmungsrechte haben und keine Stimmen überproportional viel Gewicht bekommen.

Mehr zu den Abstimmungsprinzipien und Beschlussfassung im WEG

Synonyme: Abstimmungsprinzip