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Verwalter & Eigentümer
Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:
Term | Definition |
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Kategoriemietzins | Der Kategoriemietzins wurde 1982 in Österreich eingeführt und unterteilt Wohnungen in vier unterschiedliche Kategorieren. Für jede Kategorie gilt eine eigene Mietzinsobergrenze, die laut laut §16 (2) Mietrechtsgesetz (MRG) nicht überschritten werden darf. Die Kategorien lauten:
Weiter Informationen auch hier: |
Kaution | Die Kaution dient als Sicherstellung für den Vermieter für den Fall, dass Vertragsbedingungen des Mietvertrags nicht eingehalten werden. Zum Beispiel, wenn Inventar des Mietgegenstands, insbesondere mietvermietete Gegenstände beschädigt werden. Ein gebrauchsmäßige übliche Abnutzung des Gegenstands muss vom Vermieter toleriert werden - dafür erhält der Vermieter ja eine Miete. Ein anderer Grund für die Einbehaltung der Kaution könnten Rückstände bei Mietzinszahlungen sein. Die Kaution beträgt zwischen zwei bis fünf Monatsmieten. Üblich sind drei Bruttomonatsmieten (Nettomietzins plus Betriebskosten plus 10 Prozent Umsatzsteuer). Die Übergabe der Kaution erfolgt entweder per Überweisung bzw. in Bar oder in Form eines Sparbuchs bei Übergabe. Da der Vermieter verpflichtet ist, die Kaution für den Mieter 'fruchtbringend' anzulegen, ist das Sparbuch die geeignetste Methode der Übergabe. Der Mieter erhält die Kaution nach Vertragsauflösung sowie nach Wohnungsübergabe unverzüglich zurück. |
Kopfprinzip | Das Kopfprinzip im Wohnungseigentumsgesetz (WEG Deutschland) besagt, dass bei Abstimmungen in einer Eigentümerversammlung jeder Eigentümer eine Stimme hat, unabhängig davon, wie viele Wohnungen oder Miteigentumsanteile er besitzt. Es wird also pro Eigentümer, nicht pro Wohnung oder nach Miteigentumsanteilen, abgestimmt. Das Kopfprinzip wird vor allem als gleichberechtigtes und einfaches Abstimmungsverfahren betrachtet, da jeder Eigentümer unabhängig von der Größe seines Besitzes oder seines finanziellen Anteils die gleiche Stimme hat. Anwendung des KopfprinzipsDas Kopfprinzip kommt in der Regel dann zur Anwendung, wenn es in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegt ist oder wenn es keine anderslautende Regelung gibt. Es eignet sich vor allem für Beschlüsse, bei denen alle Eigentümer gleichermaßen betroffen sind, z. B. bei der Wahl des Verwalters oder der Abstimmung über Hausordnungsregeln. BeispielIn einer Eigentümergemeinschaft mit 10 Eigentümern, von denen einige mehrere Wohnungen besitzen, erhält jeder Eigentümer eine Stimme. Egal, ob ein Eigentümer eine oder fünf Wohnungen besitzt, er hat im Rahmen des Kopfprinzips nur eine Stimme. HinweisDas Kopfprinzip steht im Gegensatz zu anderen Stimmprinzipien, wie dem Wertprinzip oder dem Objektprinzip, bei denen die Anzahl der Stimmen entweder nach dem Wert der Eigentumsanteile oder der Anzahl der Wohneinheiten bestimmt wird. Funktionsweise Kopfprinzip mehrere WohnungenEin Eigentümer – eine Stimme: Egal, ob ein Eigentümer eine Wohnung oder mehrere Wohnungen (oder Einheiten) in der Gemeinschaft besitzt, er hat bei Abstimmungen nach dem Kopfprinzip immer nur eine Stimme. Ziel: Das Kopfprinzip stellt sicher, dass alle Eigentümer gleich behandelt werden, unabhängig von der Anzahl ihrer Einheiten. Beispiel Kopfprinzip mehrere WohnungenIn einer Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es drei Eigentümer. Eigentümer A besitzt eine Wohnung, Eigentümer B besitzt zwei Wohnungen, und Eigentümer C besitzt drei Wohnungen. Nach dem Kopfprinzip hat jeder dieser drei Eigentümer nur eine Stimme, obwohl B und C mehr Wohnungen besitzen. Vorteile des Kopfprinzips bei mehreren WohnungenGleichberechtigung der Eigentümer: Jeder Eigentümer wird als gleichwertig angesehen, unabhängig davon, wie viele Wohnungen er besitzt. Nachteile des Kopfprinzips bei mehreren WohnungenUngleichgewicht für Mehrfachbesitzer: Eigentümer, die mehrere Wohnungen besitzen, könnten das Kopfprinzip als unfair empfinden, da sie trotz ihres größeren Anteils am Eigentum nicht mehr Einfluss auf Entscheidungen haben. Unterschiede in Deutschland und Österreich
prop.ID hat mit vBeschluss ein Tool erstellt, mit dem Wohnungseigentümerversammlungen automatisiert werden können. Zu diesem Tool gehören auch Abstimungsmöglichkeiten nach WEG, Umlaufbeschlüsse, eine 24/7 Beschlusssammlung, etc. Erfahren Sie hier mehr: Abstimmungen nach Kopfprinzip mit vBeschluss
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Kündigung | Die Kündigung eines Mietvertrags für eine Wohnung, die unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fällt, kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Vermieter kann dies nur gerichtlich per Antrag beim Bezirksgericht machen. Der Mieter kann dagegen durch Einwendung (Gründe, warum der Vertrag nicht gekündigt werden soll) vorgehen.
Eine vollständige Auflistung möglicher Kündigungsgründe für Vermieter im österreichischen Mietrecht kannst Du hier nachlesen: §30 MRG Möglichkeiten für Mieter kannst Du hier nachlesen: Wann dürfen Mieter einen Mietvertrag kündigen. |