Beschlussfassung nach dem WEG

WEG konforme Beschlussfassung in Eigentümerversammlungen

Die gemeinschaftliche Verwaltung des Eigentums obliegt den Wohnungseigentümern. Die Eigentümergemeinschaft kann weitgehend selbst entscheiden, welche Angelegenheiten einer Beschlussfassung bedürfen. Doch welche Beschlussarten existieren im Rahmen der Eigentümerversammlung und wann ist welche Art anzuwenden?

In diesem Beitrag beschreiben wir die wesentlichen Arten des Stimmrechts für Eigentümergemeinschaften nach dem WEG in Deutschland und in Österreich. Eine Übersicht der Beschlussarten finden Sie hier, und folgend im Detail.

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Umlaufbeschluss für Eigentümer: vollständig erklärt

Umlaufbeschluss in Eigentuemergemeinschaften - vollständig erklärt


In Wohnungseigentümergemeinschaften werden Entscheidungen normalerweise bei Eigentümerversammlungen getroffen. Allerdings ermöglicht § 23 Abs. 3 WEG auch Beschlüsse außerhalb dieser Treffen.

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Präsenzveranstaltung oder digitale ETV? Beides!

Präsenzveranstaltung oder digitale ETV

Die Durchführung von Eigentümerversammlungen (ETVs) kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Einerseits gibt es die klassische Präsenzveranstaltung, bei der alle Teilnehmer physisch anwesend sind. Andererseits besteht die Möglichkeit, sich digital per Videokonferenz zu einer ETV dazuzuschalten. Bei der digitalen Durchführung kann zwischen einer hybriden Variante, bei der einige Teilnehmer vor Ort sind und andere online teilnehmen, und einer reinen Online-Veranstaltung unterschieden werden.

Präsenzveranstaltung  - ein “Face-to-Face” Event

Bei einer Präsenzveranstaltung treffen sich alle Eigentümer persönlich an einem Ort, um die ETV abzuhalten. Diese Art der Versammlung hat den Vorteil, dass ein direkter Austausch stattfinden kann. Die Teilnehmer können sich in die Diskussion einbringen, Fragen stellen und Meinungen austauschen. Zudem ermöglicht eine Präsenzveranstaltung eine direkte Abstimmung vor Ort. Jeder Eigentümer hat die Möglichkeit, seine Stimme persönlich abzugeben und so aktiv an den Beschlüssen teilzunehmen.

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Eigentümerversammlungen ab jetzt vollständig virtuell möglich

Virtuelle Eigentümerversammlung in Deutschland erlaubt


Deutschland:
Die WEG-Reform 2020 erlaubte bereits die Online-Teilnahme einzelner Eigentümer an Präsenzversammlungen per Mehrheitsbeschluss. Vollständig virtuelle Eigentümerversammlungen waren bisher jedoch nicht vorgesehen. Nach langen Debatten hat der Bundestag nun ein Gesetz verabschiedet, das rein digitale Wohnungseigentümerversammlungen zulässt. Seit 17. Oktober 2024 ist die Abhaltung einer rein digitalen ETV erlaubt.

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