Makler

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Begriff Definition
Makler

Ein Immobilienmakler vermittelt sowohl Immobilien zwischen Vermietern und Mietern. Oder Verkäufern und Käufern. Diese Immobilien können Wohnungen, Häuser oder auch Liegenschaften (Grundstücke) sein.

In Österreich gibt es den Sonderfall des Doppelmaklers: Hierbei tritt der Makler als Auftragnehmer des Vermieters und des Mieter auf. Der Makler versucht, die Interessen beider Parteien zum Wohl aller Beteiligten auszugleichen.

Der Immobilienmakler berät den Anbieter sowie den Abnehmer, bereitet Immobilien-Exposés vor, inseriert die Immobilienobjekte, führt Besichtigungen mit potentiellen Mietern oder Käufern durch und betreut diese bis zum Vertragsabschluß.

Der Makler darf für Auftraggeber - sofern beauftragt - Vertragsformulare vorbereiten, aber nicht Verträge erstellen.

Für die Vermittlungsdienstleistung erhält der Immobilienmakler vom Auftraggeber einer Vermittlungsprovision, auch Courtage genannt.

 

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Synonyme: Treuhänder