Genossenschaft

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Begriff Definition
Genossenschaft

Zu einer Genossenschaft schließen sich mehrere Personen zusammen. Die Genossenschaft befindet sich im Eigentum der Genossenschafter, damit sind gewisse Rechte und Pflichten sowie Kontrollrechte und Einschaurechte verbunden.

Im Immobilienbereich dienen Genossenschaften dazu, leistbaren Wohnraum zu schaffen. Genossenschaftswohnungen werden von gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) vemietet. Mieter einer Genossenschaftswohnung müssen einen Eigentanteil einbringen (Finanzierungsbeitrat).

Im Gegenzug ist die monatliche Miete günstiger und die Mietverträge unbefristet. Es fällt auch keine Vermittlungsprovision an, Kautionszahlungen sind auch unüblich.

Synonyme: Genossenschaftswohnung