Anbot

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Begriff Definition
Anbot

Bei einem Angebot - auch Anbot genannt - gibt eine Vertragspartei eine verbindliche Willenserklärung zum Abschluss eines Mietvertrages oder Kaufvertrages ab.

Sollte die andere Vertragspartei das Anbot annehmen, entsteht ein Vorvertrag, auf den in Folge der eigentlich Mietvertrag oder Kaufvertrag abgeschloosen wird. Der eigentliche Vertrag regelt dann in allen Details die Bedingungen des Vertrags. Das Angebot regelt nur die groben Eckpunkte.

Das Anbot wird üblicherweise befristet gemacht. Nimmt die Gegenseite das Angebot innerhalb der Frist nicht an, ist das Anbot hinfällig. Ähnlich zum Anbot ist die Option - eine Sonderform des Anbots.'

Synonyme: Angebot