Vertretung durch eine externe Person
Möchten Sie sich durch eine externe Person (kein anderer Eigentümer oder Hausverwaltung) vertreten lassen, füllen Sie eine Vollmacht aus (Vorlage runterladbar) und die Vertretung erhält eine eMail mit Link und Einmal-Passwort, um an der Eigentümerversammlung teilnehmen zu können.