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Verwalter & Eigentümer
Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:
Term | Definition |
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Basiszinssatz | Der Basiszinssatz ist ein wesentliches Berrechnungselement für die Verzugszinsen, welche fällig werden, sollte der Schuldner (Mieter, Käufer) mit einer Geldzahlung wie z.B. Mietzahlung in Verzug sein. Der Basiszinssatz als Bezugsgröße für die Verzugszinsen wird jährlich am 30. Juni und 31. Dezember neu festgelegt und kann auf der Seite der Österreichischen Nationalbank (OENB www.oenb.at) für Österreich abgerufen werden. |
Bassena | Eine Bassena war früher die Wasserentnahmestelle in Mietzinshäusern. Pro Stockwerk gab es eine Bassena, an der sich die Wohnparteien des Stockwerks Wasser für die Wohnung holen konnten, sofern es noch keine Wasserleitungen in der Wohnung gab. Die Bassena war auch beliebter Treffpunkt der Hausbewohner - ein bekannter Ausdruck ist 'Bassena-Tratsch' für Klatsch und Tratsch sowie Gerüchte, die untereinander am Gang bei der Bassena beim Wasserholen ausgetauscht wurden. |
Beschlussfassung Eigentümerversammlung | Die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung bezieht sich auf den formellen Prozess, durch den Wohnungseigentümer über Angelegenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft entscheiden. In der Eigentümerversammlung werden durch Abstimmungen Beschlüsse gefasst, die die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen, z. B. Instandhaltungsmaßnahmen, Hausgeldabrechnungen oder bauliche Veränderungen. Der Ablauf der Beschlussfassung sowie die Art der Mehrheiten, die für verschiedene Entscheidungen erforderlich sind, sind in den Wohnungseigentumsgesetzen geregelt und unterscheiden sich teilweise zwischen Deutschland und Österreich. Rechtliche Grundlage
Form der Beschlussfassung
Mehrheitsanforderungen
Umgang mit nicht anwesenden Eigentümern
Sonderregelungen für die Online-Beschlussfassung
Protokollierung und Anfechtung
prop.ID hat mit vBeschluss ein Tool erstellt, mit dem die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung automatisiert werden kann. Zu diesem Tool gehören Abstimungsmöglichkeiten nach WEG, Umlaufbeschlüsse, eine 24/7 Beschlusssammlung, etc. Erfahren Sie hier mehr: Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung mit vBeschluss
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Beschlusssammlung | Die Beschlusssammlung - auch Beschlussbuch genannt - ist eine unverzichtbare Dokumentensammlung für die ordnungsgemäße Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Es dient als Nachweis der gefassten Beschlüsse und ist im Streitfall oft von entscheidender Bedeutung. Eine korrekte und vollständige Führung ist daher essenziell, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und Transparenz in der Gemeinschaft zu gewährleisten. Rechtliche Grundlage
Inhalt der BeschlusssammlungIn der Beschlusssammlung müssen alle wesentlichen Angaben zu den gefassten Beschlüssen aufgeführt werden. Dazu gehören:
Führung und Aufbewahrung der BeschlusssammlungDie Beschlusssammlung muss ordentlich und lückenlos geführt werden, oft übernimmt dies der Verwalter der WEG. Es kann in Papierform oder elektronisch geführt werden, wobei eine nachträgliche Änderung der Einträge ausgeschlossen sein muss. Bedeutung und Konsequenzen bei fehlendem BeschlussbuchDie Beschlusssammlung hat eine erhebliche rechtliche Bedeutung. Fehlt es oder wird es nicht korrekt geführt, kann das zu folgenden Problemen führen: Anfechtbarkeit von BeschlüssenEigentümer können Beschlüsse anfechten, wenn Unklarheiten bei der Beschlussfassung bestehen oder der Beschluss nicht ordnungsgemäß im Beschlussbuch eingetragen wurde. RechtsunsicherheitFehlen wesentliche Angaben oder wurde die Beschlusssammlung nicht geführt, kann dies im Falle von Unstimmigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen zu Unsicherheit führen, ob bestimmte Beschlüsse tatsächlich gefasst wurden. Einsichtsrecht der EigentümerJeder Wohnungseigentümer hat das Recht auf Einsicht in das Beschlusssammlung. Das bedeutet, dass er jederzeit Zugriff auf die Beschlüsse haben muss, um sich über die gefassten Entscheidungen zu informieren. Dies ist insbesondere bei Verkauf oder Erwerb von Eigentum wichtig, um sicherzustellen, dass der neue Eigentümer Kenntnis über eventuell relevante Beschlüsse hat, z.B. über Sanierungsmaßnahmen oder Hausgeldanpassungen. Elektronische Führung des BeschlusssammlungMit der zunehmenden Digitalisierung wird auch die elektronische Führung der Beschlusssammlung immer häufiger. Hierbei ist jedoch sicherzustellen, dass die Beschlüsse unveränderbar und manipulationssicher gespeichert werden. Elektronische Systeme müssen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen bieten, um die Integrität des Beschlussbuchs zu gewährleisten. prop.ID hat mit vBeschluss ein Tool erstellt, mit dem Eigentümerversammlungen automatisiert werden können. Zu diesem Tool gehört auch eine Beschluss-Sammlung, auf die Eigentümer 24/7 Zugriff haben. Erfahren Sie hier mehr: 24/7 Beschluss-Sammlung für Eigentümer mit vBeschluss
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Besichtigungsschein | Der Besichtigungsschein bestätigt dem Immobilienmakler, dass dieser einem Mietinteressenten eine Mietwohnung (Haus, Liegenschaft) im Rahmen einer Besichtigung gezeigt hat. Für den Fall, dass sich der Interessent für die Miete oder Kauf des Objekts entscheidet, verpflichtet sich der Interessent gegenüber dem Makler, die vereinbarte Provision zu bezahlen. Hierfür müssen alle Eckdaten des Objekts, Preis und Provisionshöhe im Besichtigungsschein schriftlich festgehalten werden. Stimmt der Interessent des Objekts dem Besichtigungsschein zu, ist er aber trotzdem nicht zur Miete oder Kauf des Objekts verpflichtet. |