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Term Definition
Kopfprinzip

Das Kopfprinzip im Wohnungseigentumsgesetz (WEG Deutschland) besagt, dass bei Abstimmungen in einer Eigentümerversammlung jeder Eigentümer eine Stimme hat, unabhängig davon, wie viele Wohnungen oder Miteigentumsanteile er besitzt. Es wird also pro Eigentümer, nicht pro Wohnung oder nach Miteigentumsanteilen, abgestimmt. Das Kopfprinzip wird vor allem als gleichberechtigtes und einfaches Abstimmungsverfahren betrachtet, da jeder Eigentümer unabhängig von der Größe seines Besitzes oder seines finanziellen Anteils die gleiche Stimme hat.

Anwendung des Kopfprinzips

Das Kopfprinzip kommt in der Regel dann zur Anwendung, wenn es in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegt ist oder wenn es keine anderslautende Regelung gibt. Es eignet sich vor allem für Beschlüsse, bei denen alle Eigentümer gleichermaßen betroffen sind, z. B. bei der Wahl des Verwalters oder der Abstimmung über Hausordnungsregeln.

Beispiel

In einer Eigentümergemeinschaft mit 10 Eigentümern, von denen einige mehrere Wohnungen besitzen, erhält jeder Eigentümer eine Stimme. Egal, ob ein Eigentümer eine oder fünf Wohnungen besitzt, er hat im Rahmen des Kopfprinzips nur eine Stimme.

Hinweis

Das Kopfprinzip steht im Gegensatz zu anderen Stimmprinzipien, wie dem Wertprinzip oder dem Objektprinzip, bei denen die Anzahl der Stimmen entweder nach dem Wert der Eigentumsanteile oder der Anzahl der Wohneinheiten bestimmt wird.

Funktionsweise Kopfprinzip mehrere Wohnungen

Ein Eigentümer – eine Stimme: Egal, ob ein Eigentümer eine Wohnung oder mehrere Wohnungen (oder Einheiten) in der Gemeinschaft besitzt, er hat bei Abstimmungen nach dem Kopfprinzip immer nur eine Stimme.
Keine Gewichtung nach Eigentumsanteil: Das Stimmrecht wird nicht nach dem Wert oder der Anzahl der Wohnungen bestimmt. Jeder Eigentümer ist gleichberechtigt und erhält eine Stimme, egal ob er eine kleine oder eine große Wohnung hat oder mehrere Wohnungen besitzt.

Ziel: Das Kopfprinzip stellt sicher, dass alle Eigentümer gleich behandelt werden, unabhängig von der Anzahl ihrer Einheiten.

Beispiel Kopfprinzip mehrere Wohnungen

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es drei Eigentümer. Eigentümer A besitzt eine Wohnung, Eigentümer B besitzt zwei Wohnungen, und Eigentümer C besitzt drei Wohnungen. Nach dem Kopfprinzip hat jeder dieser drei Eigentümer nur eine Stimme, obwohl B und C mehr Wohnungen besitzen.

Vorteile des Kopfprinzips bei mehreren Wohnungen

Gleichberechtigung der Eigentümer: Jeder Eigentümer wird als gleichwertig angesehen, unabhängig davon, wie viele Wohnungen er besitzt.
Einfache Berechnung: Es ist eine einfache und klare Methode, bei der jeder Eigentümer eine Stimme erhält, ohne komplizierte Berechnungen des Stimmrechts vorzunehmen.

Nachteile des Kopfprinzips bei mehreren Wohnungen

Ungleichgewicht für Mehrfachbesitzer: Eigentümer, die mehrere Wohnungen besitzen, könnten das Kopfprinzip als unfair empfinden, da sie trotz ihres größeren Anteils am Eigentum nicht mehr Einfluss auf Entscheidungen haben.

Unterschiede in Deutschland und Österreich

  • Deutschland: Das Kopfprinzip ist eine der möglichen Abstimmungsarten und wird verwendet, wenn es in der Gemeinschaftsordnung geregelt ist oder alle Eigentümer zustimmen.
  • Österreich: In Österreich gilt das Wertprinzip als Standard.

prop.ID hat mit vBeschluss ein Tool erstellt, mit dem Wohnungseigentümerversammlungen automatisiert werden können. Zu diesem Tool gehören auch Abstimungsmöglichkeiten nach WEG, Umlaufbeschlüsse, eine 24/7 Beschlusssammlung, etc. Erfahren Sie hier mehr: Abstimmungen nach Kopfprinzip mit vBeschluss

 

Kündigung

Die Kündigung eines Mietvertrags für eine Wohnung, die unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fällt, kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Vermieter kann dies nur gerichtlich per Antrag beim Bezirksgericht machen. Der Mieter kann dagegen durch Einwendung (Gründe, warum der Vertrag nicht gekündigt werden soll) vorgehen.

  • Als Kündigungsgrund kann folgendes laut §30 MRG gelten:
  • Miete trotz Mahnung nicht bezahlt
  • Nachteilige Behandlung des Mietgegenstands wie zum Beispiel Vernachlässigung
  • Grob ungehöriges Verhalten gegenüber Mitbewohnern des Hauses oder gegenüber dem Vermieter
  • Unerlaubte (gänzliche) Untervermietung
  • Eigenbedarf des Vermieters
  • Kein Wohnbedarf von eintrittsberechtigten Personen (z.B. Verwandte, Lebensgefährten) nach Tod des Mieters
  • Die Wohnung wird nicht regelmäßig aus Wohnbedürfnissen durch den Mieter verwendet
  • Die Wohnung nicht wie im Mietvertrag vereinbart verwendet wird (z.B. Geschäftsräume)

Eine vollständige Auflistung möglicher Kündigungsgründe für Vermieter im österreichischen Mietrecht kannst Du hier nachlesen: §30 MRG

Möglichkeiten für Mieter kannst Du hier nachlesen: Wann dürfen Mieter einen Mietvertrag kündigen.

Synonyms - Kündigungsgrund
Leerstand

Bei einem Leerstand handelt es sich um eine Immobile bzw. Liegenschaft, die nicht benützt wird = leer steht. Es gibt verschiedene Arten und Ursachen von Leerstand:

  • Fluktuationsbedingt: entsteht durch einen Mieterwechsel
  • Strukturell: fehlende Nachfrage in einer Region mit generellen strukturellen Problemen
  • Konjunkturell: fehlende Nachfrage aufgrund von wirtschaftlichen Konjunkturproblemen
  • Spekulativ: bewußt leerstehend, um auf steigende Immobilienpreise zu warten, um letztendlich einen höheren Verkaufspreis erzielen zu können.
  • Latent: wenn die Immobilie vermietet ist, aber nicht vom Mieter genutzt wird.

Die Leerstandsquote wird auf Basis der nicht vermieteten Einheiten im Verhältnis zu allen verfügbaren Einheiten in einem Gebiet oder einer Stadt berechnet. Beispiel:

Die Gemeinde XY verfügt über 100.000 Wohneinheiten, wovon 4.000 leer stehen. Dies ergibt:

4.000 / 100.000 * 100 = 4% Leerstandsquote

Weiterführende Informationen findest Du auch hier: Leerstand von Immobilien

 

Synonyms - Leerstandsquote
Leibrente

Eine Person erhält für eine einmalige Leistung (Übertragung des Eigentums einer Liegenschaft oder Immobilie) eine Dauerleistung auf Lebenszeit (zum Beispiel das Wohnrecht oder eine Geldrente bis zum Tod).

Ähnlich der Leibrente ist das bäuerliche 'Ausgedinge'. Der oder die Altbäuerin übergibt den Hof an die Kinder, im Gegenzug erhält der/die Altäuerin das Recht, bis zum Lebensende in einem Nebengebäude (Ausgedinge) zu wohnen.

Leibrente und Ausgedinge werden als Reallast in das Grundbuch eingetragen.

Synonyms - Ausgedinge
Liegenschaft

Als Liegenschaft bezeichnet man ein Grundstück, das verbaut oder unverbaut sein kann. Bei einer Liegenschaft handelt es sich um eine unbewegliche Sache.

Wird zum Beispiel ein Haus auf einer Liegenschaft gebaut (mit Ziegeln als 'bewegliche Elemente'), dann wird dieses Haus zu einer unbeweglichen Sache und Teil der Liegenschaft.

Synonyms - Grundstück