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Verwalter & Eigentümer
Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:
Term | Definition |
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Räumungsklage | Mittels Räumungsklage kann der Vermieter das Recht gerichtlich einfordern, sein Eigentum wieder jederzeit betreten und darüber verfügen zu können. Räumungsklagen können eingebracht werden, wenn zum Beispiel ein wichtiger Grund gemäß § 30 MRG vorliegt und der Mieter die Immobilie nicht fristgerecht räumt oder ohne gültigen Vertrag nutzt. Die Immobilie kann dann auf richterliche Anordnung geräumt werden. Wird ein gerichtlicher Räumungsvergleich geschlossen, kann unmittelbar danach die Räumungsexektion beantragt werden. |
Reihenhaus | Das Reihenhaus ist ein Gebäude, das aus mehreren, gleich ausschauenden Wohneinheiten besteht. Die Wohneinheiten werden entweder in gleicher Reihe angeordnet, oder in einer seitlich leicht versetzten Lage, um das Gesamtbild der Anlage aufzulockern. Beim Reihenhaus handelt es sich um Einfamilienhäuser, die an jeweils zwei Hausseiten miteinander verbunden sind. |
Richtwertmietzins | Der Richtwertmietzins hat den Kategoriemietzins abgelöst und ist seit 1.3.1994 in Österreich geltend für Neuvermietungen - ausgenommen Kategorie D Wohnen (Substandard). Der Richtwert ist derjenige Betrag, der für eine typische Mietwohnung (die mietrechtliche 'Normwohnung', die der Kategorie A-Wohnung bis 130 m2 entspricht) mit einem entsprechendem Zu-, oder Abschlag verlangt werden kann. Der Zu- oder Abschlag richtet sich nach der jeweiligen Ausstattung und Lage der Wohnung. Der Richtwert selbst ist in jedem Bundesland in Österreich anders und wird regelmäßig den Veränderungen des Verbraucherpreisindex nach angepasst. Weiterführende Informationen auch hier: |