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Verwalter & Eigentümer
Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:
Term | Definition |
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Mahnung | Die Mahnung ist eine Aufforderung durch den Gläubiger an den Schuldner, eine gewisse Leistung zu erbringen - Beispiel: die monatliche Mietzahlung zu leisten. Die Mahnung erfolgt schriftlich. In Österreich besteht keine Verpflichtung zur Mahnung. Dass heißt, eine Mahnklage ist bereits ab dem ersten Tag des Verzugs möglich. Im Verzug ist der Schuldner, wenn die Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist bzw. bis zum vereinbartem monatlichen Fälligkeitsdatum geleistet wurde. Als Mahnklage wird eine Klage bezeichnet, bei der es um fällige Geldleistungen bis zu 75.000 EUR geht. Liegt der Streitwert unter 5.000 EUR, kann der Gläubiger die Mahnklage selbst beim Bezirksgericht einbringen. Liegt der Streitwert über 5.000 EUR, besteht Anwaltspflicht für die Mahnklage. |
Maisonette | Eine Wohnung in einem mehrstöckigen Gebäude, die über zwei oder mehrere Stockwerke verteilt ist. Ein Haus im Haus sozusagen. Maisonette - vom gleichnamigen französischen Wort: 'Kleines Haus'. |
Makler | Ein Immobilienmakler vermittelt sowohl Immobilien zwischen Vermietern und Mietern. Oder Verkäufern und Käufern. Diese Immobilien können Wohnungen, Häuser oder auch Liegenschaften (Grundstücke) sein. In Österreich gibt es den Sonderfall des Doppelmaklers: Hierbei tritt der Makler als Auftragnehmer des Vermieters und des Mieter auf. Der Makler versucht, die Interessen beider Parteien zum Wohl aller Beteiligten auszugleichen. Der Immobilienmakler berät den Anbieter sowie den Abnehmer, bereitet Immobilien-Exposés vor, inseriert die Immobilienobjekte, führt Besichtigungen mit potentiellen Mietern oder Käufern durch und betreut diese bis zum Vertragsabschluß. Der Makler darf für Auftraggeber - sofern beauftragt - Vertragsformulare vorbereiten, aber nicht Verträge erstellen. Für die Vermittlungsdienstleistung erhält der Immobilienmakler vom Auftraggeber einer Vermittlungsprovision, auch Courtage genannt.
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Maklerprovision | Die Provision -auch Courtage genannt - ist das Entgelt für den Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Mieters and den Vermieter, oder Käufers and den Verkäufer. Die Provision ist fällig mit dem rechtlich verbindlich zustandekommenden Rechtsgeschäft und beinhaltet alle Kosten, die dem Makler im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit angefallen sind (Akquise von neuen Vermietern bzw. Verkäufern, Erstellung eines Exposés, Einholung der entsprechenden Unterlagen, Beratung sowie Preisfindung für Vermietung oder Verkauf, Vorbereitung der Inserate und Inserateschaltung, Koordination und Durchführung von Besichtigungsterminen inkl. An- und Abreise zu den Terminen, Vorauswahl von Mietinteressenten oder Kaufinteressenten, Beratung beim Vertragsabschluß, Durchführung von Vertragsabschlüßen auf Basis von Formvordrucken, etc.) Möchtest Du eine Wohnung ohne Makler vermieten, erhälst Du hier: Weitere Informationen, wie man eine Wohnung ohne Makler vermietet. Suchst Du einen Makler? Dann schaue hier vorbei: Wohnung vermieten oder verkaufen mit 1REAL. |
Mansarde | Eine Mansardenwohnung ist typischerweise eine Wohnung direkt unter dem Dach, also ein für Wohnzwecke ausgebautes Dachgeschoß bzw. umgebauter Dachboden. |