Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Gremium für die Entscheidungsfindung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit diese Versammlung rechtsgültige Beschlüsse fassen kann, ist eine ordnungsgemäße Einladung unerlässlich. In Deutschland und Österreich gibt es hierbei klare gesetzliche Vorgaben, die Hausverwalter oder Organisatoren beachten müssen. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, Fristen und Inhalte einer Einladung zur Eigentümerversammlung in beiden Ländern erläutert:
Einladung zur Eigentümerversammlung in Deutschland
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Anforderungen für die Einladung zur Eigentümerversammlung. Die relevanten Bestimmungen finden sich vor allem in § 24 Abs. 4 WEG Deutschland. Die Einladung ist Aufgabe des Verwalters, kann aber unter bestimmten Bedingungen auch von den Eigentümern selbst initiiert werden.