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Mieter-Selbstauskunft & Einkommens-Nachweis
Wozu eine Mieterselbstauskunft? Wer als Vermieter eine ansprechende Wohnung vermieten möchte, braucht sich meist keine Sorgen um potentielle Interessenten zu machen. Aufgrund der aktuellen Situation gibt es vor allem im urbanen Bereich einen starken Nachfrageüberhang und dementsprechend sehr viele potentielle Mieter, die sich für die gleiche Wohnung auf ein Inserat melden.
Doch welchem von ihnen soll man die Wohnung nun anvertrauen? Ganz einfach: Dem, der immer pünktlich zahlen kann! Denn nichts ist für Vermieter ärgerlicher, als jeden Monat der Miete nachlaufen zu müssen. Deswegen ist eine Mieter-Selbstauskunft eine wichtige Information für den Vermieter bei der Mieterauswahl:
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Mieterselbstauskunft - was ist das?
Wenn sich Interessenten um die Wette von ihrer Schokoladenseite zeigen, reicht gute Menschenkenntnis alleine manchmal nicht aus. Und nicht immer bleiben potentielle Mieter bei der Wahrheit, wenn es darum geht, das Rennen um die perfekte Wohnung zu machen. Die Palette der Täuschungen reicht von Mitleidsmasche bis hin zum inszenierten Auftritt als Geschäftsmann in Anzug und gemieteter Luxuskarosse.
Viele Vermieter können bereits ein Lied von unzuverlässigen Mietern singen. Dabei sind solche, die ihre Miete unpünktlich zahlen, noch lange nicht die schlimmsten. Wer Pech hat, ist auf einen Mietnomaden hereingefallen, bekommt über Monate keine Miete und bleibt letztendlich auf dem Schaden sitzen.
Noch mag es für Wohnungswerber etwas befremdend erscheinen, dass Vermieter immer häufiger auf einer Mieterselbstauskunft bestehen. Sie haben jedoch ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob sich die künftigen Mieter die Wohnung überhaupt leisten können. In Deutschland ist die Mieterselbstauskunft bereits gängige Praxis, in Österreich hingegen noch relativ neu.
Die Mieterselbstauskunft ist eine wichtige Entscheidungshilfe für Vermieter. Allerdings können Mietinteressenten nicht zum ausfüllen einer Selbstauskunft verpflichtet werden. Die gesetzliche Regelung sieht lediglich den Identitätsnachweis durch einen amtlichen Lichtbildausweis vor. Trotzdem geht die Rechnung für Vermieter in den meisten Fällen auf: Denn wer die Selbstauskunft verweigert, weiß, dass er gegenüber seinen Mitbewerbern geringere Chancen hat. Außerdem signalisiert er dem Vermieter indirekt, dass er etwas zu verbergen hat.
- Vertrauensbasis schaffen mit der Mieterselbstauskunft
- Mieterselbstauskunft für Vermieter wichtige Entscheidungshilfe hinsichtlich Bonität
- Selbstauskunft häufig bereits im Inserat gewünscht
Mieter-Selbstauskunft - was muss man beantworten
Doch welche Daten gibt der Kandidat über den Weg der Mieterselbstauskunft überhaupt preis? Ein Formular für die Mieterselbstauskunft ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Im Internet findet man entsprechende Vordrucke für die Selbstauskunft – so haben wir auch eine kostenlose 4-teilige Vorlagen-Serie inkl. einer Mieterselbstauskunft zusammengestellt. Für den potentiellen Mieter ist es nicht immer einfach zu durchschauen, ob von Vermietern auch unzulässige Fragen gestellt werden.
Erlaubt sind nämlich nur Fragen zu den persönliche Daten und Informationen zur Zahlungsfähigkeit. Das Nettoeinkommen darf daher in der Selbstauskunft abgefragt werden. Fragen zu den persönlichen Lebensumständen wie beispielsweise Familienplanung, Krankheiten oder Hobbies sind nicht zulässig.
Gleiches gilt auch für allgemeine Fragen zum früheren Mietverhältnis oder Vorstrafen, die in keinem Zusammenhang mit dem geplanten Mietverhältnis stehen. Hier darf der Mietinteressent bei der Selbstauskunft ungeniert lügen, denn bei unzulässigen Fragen hat er keine juristischen Folgen zu fürchten. Da ändert auch seine Unterschrift, mit der er die Richtigkeit seiner Angaben bestätigt hat, nichts daran. Anders sieht es bei offenen Mietschulden aus: Wer hier etwas verschweigt, riskiert eine Klage wegen arglistiger Täuschung.
In der Praxis verlangen daher Vermieter zusätzlich zur freiwilligen Mieterselbstauskunft noch weitere Dokumente wie Strafregisterauszug, Einkommensnachweis und Bonitätsauskunft.
Hat ein Vermieter bereits einen Mietvertrag mit einem Mieter geschlossen und verlangt nachträglich eine Selbstauskunft, so darf der Mieter diese verweigern. Seine Weigerung ist kein zulässiger Kündigungsgrund, er hat also keine Konsequenzen zu befürchten.
- Fragen nach persönlichen Daten und Einkommensverhältnissen sind erlaubt
- nach persönlichen Lebensumständen in der Mieter-Selbstauskunft zu fragen, ist unzulässig
- mit Ausnahme von Fragen zu Mietschulden dürfen unzulässige Fragen unrichtig beantwortet werden
- absichtlich unrichtig beantwortete Fragen können zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags führen
Vertrauen schaffen mit freiwilliger Mieter-Selbstauskunft
Für Vermieter ist es daher wichtig, bereits vor dem Vertragsabschluss eine Mieterselbstauskunft einzufordern. Immer mehr Vermieter und Makler weisen schon im Inserat auf die erforderliche Mieterselbstauskunft hin. Unzuverlässige Kandidaten werden dadurch gleich abgeschreckt, und die Qualität der verbliebenen Bewerber ist entsprechend höher.
Wer als potentieller Mieter von Anfang an seine Chancen steigern will, legt schon bei der Erstbesichtigung unaufgefordert eine Mieterselbstauskunft vor. Als Beweis für die eigene Vertrauenswürdigkeit und Bonität empfiehlt sich die Anforderung einer entsprechenden Bescheinigung durch ein Kreditschutzunternehmen. Der KSV1870 bieten hierzu gegen Gebühr den sogenannten „InfoPass für Mieter" an. Dabei handelt es sich um eine Auskunft zur eigenen Person, ein objektives Dokument, das von Vermietern anerkannt wird. Die Anforderung kann rasch auf elektronischem Weg erfolgen, bis zur erforderlichen eigenhändigen Zustellung per Post vergehen allerdings rund 10 Tage. In dieser Zeit ist die Wohnung der Träume vermutlich schon anderwärtig vergeben. Aus diesem Grund sollte man die Bonitätsauskunft bereits einholen, bevor man sich überhaupt auf Wohnungssuche begibt.
Häufig fragen Vermieter vor Vertragsabschluss nach weiteren Dokumenten: Einkommensnachweis und manchmal auch eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass sich der potentielle Mieter in ungekündigter Stellung befindet. Wer darauf vorbereitet ist und diese Dokumente sowie die Mieterselbstauskunft unaufgefordert vorlegen kann, ist klar im Vorteil und signalisiert dem Vermieter, dass er ein verlässlicher Vertragspartner ist.
- nach Vertragsabschluss dürfen Mieter die Selbstauskunft verweigern
- als Mietinteressent Nachweise rechtzeitig anfordern
- potentielle Mieter, die bereitwillig eine freiwillige Selbstauskunft geben, haben bessere Chancen auf erfolgreichen Vertragsabschluss
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