Immobilien-Glossar

Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:

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Begriff Definition
Verjährung

Wurde in einem Vertrag ein bestimmter Termin oder Frist festgesetzt, in dem zum Beispiel eine Option auf Kauf ausgeübt werden kann, und wird diese Option nicht innerhalb der Frist oder bis zum Termin nicht ausgeübt, dann gilt dieses Recht als verjährt. Das Recht auf Geltendmachung eines Anspruchs ist durch Zeitablauf verjährt. 

Auch wenn das Recht verjährt ist, erlischt es dadurch nicht gänzlich. Es kann aber gerichtlich nicht mehr durch Klage geltend gemacht werden. Zivilrechtlich gibt es eine allgemeine Verjährungsfrist (30 Jahre) sowie eine kurze Verjährungsfrist, die bereits nach 3 Jahren eintritt.

Vermieter

Ein Vermieter besitzt eine Wohnung, ein Haus oder eine Liegenschaft und vermietet diese gegen eine monatliche Miete an einen Mieter. Das Mietobjekt wird für Wohnzwecke, Erholungszwecke oder Geschäftszwecke vermietet.

Mehr Infos zum Thema Wohnung inserieren und vermieten, Mietnomaden vermeiden.

Vermietervereinigung

Eine Vermietervereinigung ist eine Interessensvertretung für Vermieter von Wohnungen, Häuser und Liegenschaften im Allgemeinen. Es gibt eine Vielzahl von Vermietervereinigungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz.

Hier findest Du eine Übersicht der Vermietervereinigungen.

Für Mieter gibt es ebenso Interessensvertretungen. Diese haben sich als Mietervereinigung zusammengeschlossen und vertreten Mietern in mietrechtlichen Angelegenheiten.

Hier ist eine Übersicht Mietervereinigungen.

virtuelle Eigentümerversammlung

Eine virtuelle Eigentümerversammlung ist ein Treffen, das online stattfindet, bei dem Eigentümer von Immobilien ihre Interessen besprechen und entscheiden können.

Es ist eine digitale Form der Eigentümerversammlung, die Eigentümern ermöglicht, an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen, ohne zu einem bestimmten Ort reisen zu müssen. Virtuelle Eigentümerversammlungen werden häufig über Videokonferenzanbieter wie Zoom oder Skype abgehalten. Sie ermöglichen es Eigentümern, sicher und effizient zusammenzuarbeiten, ohne dass sich alle an einem Ort treffen müssen.

Vorvertrag

Der Vorvertrag ist eine Vereinbarung, zu einem späteren Zeitpunkt einen umfangreichen Vertrag mit einem bestimmten Inhalt abzuschließen. Ein Vorvertrag kann eingeklagt werden, allerdings kann nur auf Abschluss des Hauptvertrages geklagt werden.

Im Vorvertrag werden alle wichtigen Punkte des Hauptvertrags festgelegt. Wenn sich einer der Vertragspartner auf veränderte Umstände oder den Wegfall der eigentlichen Geschäftsgrundlage für den Hauptvertrag beruft, kann der Hauptvertrag nicht erzwungen werden.

In diesem Fall spricht man von 'Clausula rebus sic stantibus' - eine unveränderte Wirksamkeit des Vertrages ist nur unter gleichbleibenden Verhältnissen möglich (Umstandsklausel).

Im Gegensatz zum Vorvertrag verpflichtet die Punktation bereits zur Erfüllung des vereinbarten Rechtsgeschäfts. Bei der Punktation fehlt nur noch der förmliche Vertrag.

Synonyme - Punktation
WEG

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Österreich regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer von Wohnungseigentum in Österreich.

Die wichtigsten Bestimmungen betreffen die Verwaltung des Wohnungseigentums, die Aufteilung der Kosten, die Aufstellung von Haushaltsregeln und die Rechte und Pflichten der Eigentümer unter sich.

Das WEG regelt auch, welche Art von Eigentumsrechten die Eigentümer haben, wie die Eigentümerversammlungen stattfinden und wie die Eigentümer ihre Rechte gegenüber der Eigentümergemeinschaft durchsetzen können.

Synonyme - Wohnungseigentumsgesetz
Wertsicherungsklausel

Bei dieser Vertragsbestimmung wird festgelegt, unter welchen Bedingungen zum Beispiel der Mietzins erhöht werden darf. Dies kann z.B. laufend sein, oder im Fall einer Schwellwertklausel bei Erreichen eines bestimmten Prozentsatzes eines vorher vereinbarten Indexes.

Hierbei kommt vor allem der Verbraucherpreisindex (VPI) zur Anwendung, der von der Statistik Austria errechnet und bekannt gegeben wird.

Link zur Statistik Austria

Synonyme - Indexklausel,Preisklausel
WFG

Das Wohnbauförderungsgesetz (WFG) aus dem Jahr 1984 regelt das Thema Färderungen für den Neubau von Wohnungen. Jedes Bundesland in Österreich hat hierfür seine eigenen Bestimmungen.

Synonyme - Wohnbauförderungsgesetz
WGG

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) - gültig in der Fassung vom 1.August 2019 - regelt die Gesetzeslage für den gemeinnützigen Wohnbau und dient als Oberziel dafür, leistbaren Wohnraum für Wohnungsbedürftige zu schaffen.

Der Wohnbau erfolgt durch gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) - entwender in Form von Genossenschaften, Aktiengesellschaften oder einer GmbH. GBVs bauen, sanieren und verwalten Wohnungen für breite Bevölkerungsschichten.

Wohnbeihilfe

In Österreich unterschiedlich geregelt duch die jeweilige Landesregierung:

Ist der monatliche Aufwand ohne Betriebskosten sowie Heizkosten (der Wohnungsaufwand) aufgrund eines z.B. geringen Einkommens nicht leistbar, kann der Inhaber der Wohnung um Wohnbeihilfe ansuchen.

Wohnfläche

Die gesamte Fläche, die zu tatsächlichen Wohnzwecken zur Verfügung steht - also meist ein Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Toilette, Vorzimmer.

Flächen außerhalbt der Wohnung zählen nicht zur Wohnfläche - wie z.B. Kellerräume, Dachbodenabteile, Waschraum, Fahrradabstellraum oder das Stiegenhaus.

Wohngemeinschaft

Mehrere Personen, die gemeinsam in einer Wohnung leben, aber nicht miteinander verwandt, bzw. verheiratet sind bzw. nicht in Partnerschaft leben. Die Wohnkosten werden untereinander geteilt.

Vor allem unter Studenten bzw. jüngeren Leuten beliebt.

Synonyme - WG
Wohnkosten
Die Wohnkosten stellen die Gesamtkosten der Miete dar und umfassen die Nettomiete, Betriebskosten, Heizkosten und sonstige Ausgaben für Aufzug, Garage, Garten, Hobbykeller, Waschküche, Verwaltungskosten sowie Umsatzsteuer.
Synonyme - Miete
Wohnrecht

Beim Wohnrecht handelt es sich um eine sogenannte 'Dienstbarkeit', oder auch 'Servitut' genannt. Das Wohnrecht wird vom Eigentümer einer Wohnung einer bestimmten Person eingeräumt. Diese Person darf die Wohnung zu Wohnzwecken nutzen, aber nicht vermieten (dies wäre dann auch ein 'Fruchtgenussrecht'). 

Das Wohnrecht kann in das Grundbuch eingetragen werden. Der Eigentümer der Wohnung hat für die Instandhaltung der Wohnung zu sorgen.

Synonyme - Dienstbarkeit,Servitut
Wohnungs-Übergabeprotokoll

Im Wohnungs-Übergabeprotokoll wird der Zustand sowie die Ausstattung einer Mietwohnung zum Zeitpunkt der Übergabe festgehalten.

Dadurch können (Jahre später) beim Auszug Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter vermieden werden, da zum Einzug genau mitprotokolliert wurde, ob bereits Schäden vorhanden waren, oder ob sich alle Räume und mitvermieteten Einrichtungsgegenstände im ordnungsgemäßen Zustand befanden.

Hier findest Du eine Vorlage Wohnungs-Übergabeprotokoll.

Synonyme - Übernahmeprotokoll
Wohnungsrückgabe

Bei der Wohnungsrückgabe wird eine Besichtigung der Wohnung und der zur Wohnung gehörenden Räumlichkeiten durch den Vermieter oder einen beauftragten Mitarbeiter durchgeführt.

Ziel ist es, den Zustand der Wohnung zu überprüfen und festzustellen, ob Schäden vorhanden sind. Falls Schäden vorhanden sind, wird der Mieter dazu aufgefordert, diese zu beseitigen oder eine Entschädigung für die Reparatur zu zahlen.

Anschließend wird die Kaution, die der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags gezahlt hat, an den Mieter zurückgezahlt, abzüglich möglicher Schadensersatzforderungen.

Wohnungsübergabe

Bei einer Wohnungsübergabe werden zunächst die Mieträume, die gemeinsam genutzten Räume und die technischen Anlagen durch den Vermieter und den Mieter gemeinsam begutachtet. Dabei werden eventuelle Mängel festgestellt und notiert. Der Mieter hat dann die Möglichkeit, eventuelle Rückfragen zu stellen und eventuell noch weitere Mängel anzuführen.

Anschließend wird ein Übergabeprotokoll verfasst, in dem alle Mängel und Beanstandungen aufgeführt werden. Im Anschluss daran wird eine Abnahmeerklärung unterzeichnet, in der der Mieter bestätigt, dass er die Wohnung in dem Zustand erhalten hat, in dem sie zur Übergabe vorgefunden wurde.

Der Mieter hat anschließend die Möglichkeit, eine Kaution zu hinterlegen, die als Sicherheit für eventuelle Schäden an der Wohnung bei der Beendigung des Mietverhältnisses dient.


Bei der Rückgabe einer Wohnung muss der Mieter die Wohnung in einem dem Vermieter zufriedenstellenden Zustand zurückgeben, der dem Zustand entspricht, in dem er sie bei Auszug übernommen hat.

Dazu müssen normalerweise alle Schäden repariert oder ersetzt, eventuell auch Wände gestrichen werden. Der Mieter ist auch dafür verantwortlich, dass alle persönlichen Gegenstände und alle Möbel entfernt werden.

Der Mieter muss dem Vermieter eine ausgefüllte und unterschriebene Abnahmeerklärung (Rückgabeprotokoll) vorlegen, in der er bestätigt, dass er die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergibt. Der Vermieter wird dann eine Endinspektion durchführen, bei der er die Wohnung sorgfältig auf Schäden untersucht. Wenn Schäden gefunden werden, kann der Vermieter den Mieter dazu verpflichten, sie zu reparieren oder zu ersetzen.

Synonyme - Übergabeprotokoll,Rückgabeprotokoll
Zahlungsbefehl

Eine gerichtliche Aufforderung an einen Schuldner, eine Schuld (z.B. Miete oder Kaufpreis) binnen einer festgelegten Frist mitsamt Verzugszinsen an den Gläubiger zu zahlen, oder dagegen Einspuch zu erheben.

Wird im Mahnverfahren angewandt.

Zubau

Die Vergrößerung eines Gebäudes in der Höhe, Breite oder Länge.