Mahnung

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Begriff Definition
Mahnung

Die Mahnung ist eine Aufforderung durch den Gläubiger an den Schuldner, eine gewisse Leistung zu erbringen - Beispiel: die monatliche Mietzahlung zu leisten. Die Mahnung erfolgt schriftlich. 

In Österreich besteht keine Verpflichtung zur Mahnung. Dass heißt, eine Mahnklage ist bereits ab dem ersten Tag des Verzugs möglich. Im Verzug ist der Schuldner, wenn die Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist bzw. bis zum vereinbartem monatlichen Fälligkeitsdatum geleistet wurde.

Als Mahnklage wird eine Klage bezeichnet, bei der es um fällige Geldleistungen bis zu 75.000 EUR geht. Liegt der Streitwert unter 5.000 EUR, kann der Gläubiger die Mahnklage selbst beim Bezirksgericht einbringen. Liegt der Streitwert über 5.000 EUR, besteht Anwaltspflicht für die Mahnklage.

Synonyme: Mahnklage