Bruttomonatsmiete

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Begriff Definition
Bruttomonatsmiete

Die Bruttomonatsmiete dient in Österreich als Bemessungsgrundlage für die Maklerprovision. Diese setzt sich aus folgenden monatlichen Kosten zusammen - jeweils Nettobeträge, ohne Umsatzsteuer (USt):

Hauptmietzins bzw. Untermietzins

+ Betriebskosten (Nebenkosten)

+ Heizungskosten, Warmwasserkosten

= Bruttomonatsmiete

+20% Umsatzsteuer

= Bemessungsgrundlage für die Maklerprovision

 

 

Synonyme: BMM