Von Team prop.ID auf Donnerstag, 10. Oktober 2024
Kategorie: Allgemein

Die Eigentümerversammlung - Übersicht und Ablauf


Die Eigentümerversammlung (ETV) fungiert als zentrales Entscheidungsorgan der Eigentümergemeinschaft. Hier treffen die Wohnungseigentümer wichtige Beschlüsse zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bildet die rechtliche Grundlage. Insbesondere § 24 WEG in Deutschland bzw. § 25 WEG in Österreich regeln viele wichtige formelle Aspekte der ETV, die in den folgenden Kapiteln detailliert erläutert werden.

In der ETV entscheiden die Eigentümer über diverse Angelegenheiten: Bestellung und Abberufung des Verwalters, Genehmigung der Jahresabrechnung, Festlegung des Wirtschaftsplans, Erhebung von Sonderumlagen, Entlastung des Verwalters, Wahl des Verwaltungsbeirats (Deutschland) oder der Hausvertrauensperson (Österreich), Durchführung baulicher Maßnahmen und weitere relevante Themen.

Wohnungseigentümerversammlungen sind nicht öffentlich zugänglich. Grundsätzlich dürfen nur Mitglieder der jeweiligen Eigentümergemeinschaft teilnehmen. Eingeladen werden vom Verwalter alle Eigentümer sowie bei Bedarf weitere Personen (z.B. Nachlassverwalter, Insolvenzverwalter, Architekten für geplante Baumaßnahmen, Energieberater).

Abwesende Wohnungseigentümer können eine Vollmacht erteilen, um ihre Stimme bei Abstimmungen zu sichern.

Einladung zur Eigentümerversammlung

Deutschland: Der Verwalter muss mindestens einmal jährlich eine ETV einberufen. Die Einberufung muss 3 Wochen vor der Versammlung erfolgen. Diese Frist wurde durch die WEG-Reform verlängert; zuvor betrug sie 2 Wochen.

Eine außerordentliche Eigentümerversammlung kann jederzeit einberufen werden, wenn mehr als 25 % der Wohnungseigentümer dies fordern.

Österreich: Die Eigentümerversammlung muss mindestens alle zwei Jahre einberufen werden, es sei denn, die Eigentümergemeinschaft beschließt mit Zweidrittelmehrheit abweichende Zeiträume.

Die Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung muss mindestens 14 Tage im Voraus erfolgen.

Wenn Wohnungseigentümer eine Versammlung abseits des regulären Termins wünschen, müssen mindestens drei von ihnen, die zusammen mindestens 25 % der Anteile besitzen, den Verwalter schriftlich mit einer Begründung dazu auffordern.

Bei der Einladung sind einige wichtige Punkte zu beachten. Formfehler können zu ungültigen Beschlüssen führen. Achten Sie daher stets auf folgende Aspekte:

Die Tagesordnung listet alle zu besprechenden Themen auf, einschließlich Beschlussvorlagen. Nur über klar benannte Punkte darf abgestimmt werden. Andernfalls sind Beschlüsse anfechtbar.

Eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Bei Verhinderung können Sie einen Bevollmächtigten entsenden. Dafür erteilen Sie einer Person, oft einem Familienmitglied, eine schriftliche Vollmacht.

Wann kann eine Eigentümerversammlung stattfinden?

Üblicherweise wird eine Wohnungseigentümerversammlung vom Verwalter an Werktagen zwischen 17 und 19 Uhr angesetzt. Feiertage und Ferienzeiten sind zu vermeiden.

Natürlich kann jeder Termin vereinbart werden, der allen Teilnehmern passt.

Im Zuge der allgemeinen Diskussion über digitale Eigentümerversammlungen wurde auch die Möglichkeit erwogen, ETVs tagsüber - etwa in der Mittagspause - abzuhalten, sofern alle Beteiligten per Videokonferenz teilnehmen können und dem Zeitpunkt zustimmen.

Wie lange dauert eine Eigentümerversammlung normalerweise?

Eine typische Eigentümerversammlung erstreckt sich über 1 bis 3 Stunden. Bei komplexeren Themen kann sich die Dauer jedoch verlängern.

Wie läuft eine Wohnungseigentümerversammlung ab?

Nach fristgerechter Einladung aller Wohnungseigentümer durch den Verwalter läuft eine Wohnungseigentümerversammlung wie folgt ab:

Digitale Teilnahme an der Eigentümerversammlung

Deutschland: Die WEG-Reform 2020 ermöglicht die rein elektronische Teilnahme an Versammlungen, sofern mit 75 %-Mehrheit durch die Eigentümergemeinschaft beschlossen. Ansonsten muss die Präsenz-Option bestehen bleiben, d.h., hybride ETVs, bei denen Eigentümer teils in Präsenz, und teils per Videokonferenz teilnehmen, sind immer möglich.
Im Juli 2024 beschloss der Bundestag, rein virtuelle Versammlungen zu erlauben. Ab Herbst 2024 sind unter bestimmten Bedingungen Online-Versammlungen zulässig.

Österreich: Die WEG-Novelle 2022 brachte weitreichende Änderungen: Videokonferenzen für ETVs sind nun erlaubt. Abstimmungen können auch außerhalb von Präsenzversammlungen durchgeführt werden.

 

Beschlüsse bei einer Eigentümerversammlung

Bei der Eigentümerversammlung treffen Wohnungseigentümer wichtige Entscheidungen zu den Wohneinheiten und Gemeinschaftsflächen wie Gärten, Flure oder Dachböden. Es werden Themen wie Instandhaltung, Renovierung, Hausordnung und bauliche Änderungen besprochen.

Beispiele für einen möglichen Beschluss sind:

Wann ist eine Eigentümerversammlung beschlussfähig?

Deutschland: Seit der WEG-Reform 2020 ist eine Eigentümerversammlung beschlussfähig, wenn mindestens ein stimmberechtigter Wohnungseigentümer anwesend ist. Zuvor war eine Vertretung von 50% der Miteigentumsanteile erforderlich.

Österreich: Die WEG-Novelle 2022 in Österreich legt fest, dass eine Eigentümerversammlung beschlussfähig ist, wenn mindestens ein Drittel der Gesamt-Miteigentumsanteile bei der Eigentümerversammlung anwesend sind. Vorher waren mehr als 50% nötig.

Für die Beschlussfähigkeit muss die Öffentlichkeit ausgeschlossen sein. Findet die Versammlung beispielsweise in einem Restaurant statt, dürfen Beschlüsse nur in einem separaten, nicht öffentlichen Raum gefasst werden.

Wird trotz mangelnder Beschlussfähigkeit abgestimmt, kann der Beschluss angefochten werden. In der Praxis bedeutet dies jedoch nicht automatisch die Unwirksamkeit der Beschlüsse. Vielmehr prüft ein Gericht, ob die Verfahrensfehler das Abstimmungsergebnis beeinflusst haben. Nur, wenn dies verneint wird, bleibt der Beschluss bestehen.

Wie läuft die Abstimmung bei einer Eigentümerversammlung ab?

Für eine Beschlussfassung ist eine Abstimmung erforderlich! Je nach Thema gelten unterschiedliche Mehrheiten bei einer Eigentümerversammlung, die Wohnungseigentümer kennen sollten. Wir haben einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema verfasst, den Sie hier finden: Beschlussfassung im WEG

Welche Informationen muss das Protokoll einer Eigentümerversammlung enthalten?

Für jede Eigentümerversammlung ist vom Verwalter ein Protokoll zu erstellen. Das Wohnungseigentumsgesetz legt die Formalitäten für die Protokollerstellung fest.

Folgende Punkte gehören in die Niederschrift:

prop.ID hat das Tool vBeschluss entwickelt, mit dem Sie Eigentümerversammlungen automatisieren können. Hier erhalten Sie mehr Infos dazu:

Hybride, digitale Eigentümerversammlungen oder Präsenzveranstaltungen mit vBeschluss

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